NABU, BUND, Bioland und der BÖLW kritisieren den Bundesrat für seinen Ablehnungskurs beim Gentechnik-Gesetz. Die Länderkammer wird am morgigen Freitag (29.4.) dem zweiten Teil der Gesetzesnovelle mit aller Wahrscheinlichkeit nicht zustimmen. Damit würde das Gesetz ein Fall für den gemeinsamen Vermittlungssausschuss von Bundestag und Bundesrat. Es ist beabsichtigt, wesentliche Punkte des bereits im Februar in Kraft getretenen Gesetzes wieder aufzuheben. Nach dem Willen des Bundesrates soll die geforderte besondere Sachkunde zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) entfallen, die flurstücksgenaue Angabe von Gen-Äckern im Standortregister aufgeweicht sowie die Verträglichkeitsprüfung für den Anbau EU-weit zugelassener Genpflanzen in Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie gestrichen werden.
NABU: Schutz für Mensch und Natur wird völlig außer Acht gelassen
BUND: Bundesländer wollen Gentechnikgesetz verwässern
Bioland: Kein Anbau von Gen-Pflanzen auf Kosten von Nicht-Gentechnik-Landwirtschaft
BÖLW: Opposition will Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft untergraben