Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast wird die vom Bundesrat am 18. März beschlossenen Gentechnik-Beobachtungsverordnung voraussichtlich nicht in Kraft setzen, meldet Agra-Europe in ihrer letzten Ausgabe vom 06. Juni 2005. Nach Auffassung des Ministeriums erfordert der Bundesratsbeschluss zur Verordnung in einem Punkt eine Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage im Gentechnikgesetz. Diese könnte mit dem zweiten Gesetze zur Neuordnung des Gentechnikrechts angepasst werden. Allerdings wird es über das Gentechnik-Gesetz II voraussichtlich keine Einigung vor den Neuwahlen geben. Somit dürfte die Beobachtungsverordnung gescheitert sein.Des Weiteren berichtet Agra-Europe, das auch die Verordnung über die gute fachliche Praxis beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen weiter aufgeschoben wird. Vor der Wahl wird es keinen Beschluss des Budnesrates geben. Ein Vorentwurf befindet sich weiterhin in der Ressortabstimmung. Allenfalls eine Erörterung mit den betroffenen Interessensverbänden könnte bis September stattfinden.
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