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Keine Einigung bei internationalen Kennzeichnungsregeln von GVOs

Die zweite Konferenz der Vertragsstaaten des Cartagena-Protokolls zur Biologischen Sicherheit in Montreal hat sich nicht auf konkrete Regeln zur Information beim grenzüberschreitenden Handel mit gentechnisch veränderten Agrarprodukten einigen können. Besonders umstritten war die Frage, wie detailliert Exporteure ihre Abnehmer darüber informieren müssen, wenn Massengutlieferungen mit Agrarrohstoffen möglicherweise Bestandteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) enthalten. Dieser Punkt wird bei der nächsten Konferenz im März 2006 in Brasilien erneut auf der Tagesordnung stehen.

Biosicherheit.de: Konferenz zum Cartagena Protokoll in Montreal

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