Mit der Koexistenzverordnung sollen die Anforderungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sowie der im Gentechnikgesetz verankerte Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO) konkretisiert werden. Gleichzeitig wird die Saatgutverordnung angepasst. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat heute die Anhörung zum Entwurf der Koexistenzverordnung eröffnet.Nach dem Grundsatz im Gentechnikgesetz darf mit GVO nur so umgegangen werden, dass sie die Produktion von Erzeugnissen ohne GVO nicht beeinträchtigen. Angebaut werden dürfen nur bewilligte GVO. Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, die Bauern über den Umgang mit den gentechnisch veränderten Pflanzen anzuweisen
Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft
Schweizer Bauer: Gemäß Gentechnik-Gesetz haftet der Bewilligungs-Inhaber