"Wenn ein Staat Bedenken wegen eines bestimmten Produktes hat, kann er Beweise sammeln und Schutzmaßnahmen auf Basis der geltenden Gesetze einleiten - gegen spezifische Risiken in spezifischen Gegenden. Komplette Einfuhrverbote sind aber nicht möglich", erklärt EU-Kommissar für Verbraucherschutz im STANDARD- Interview über das Reizthema Gentechnik. Er verteidigt die europäische Rechtsauffassung, das Gentechnik-Kulturen erlaubt sein müssen. "Die Gesetzgebung erlaubt auch keine komplett gentechnikfreie Zonen."
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