Es gebe keine Veranlassung, die im geltenden Gentechnikgesetz festgeschriebenen Regelungen zum Umgang mit der Gentechnik im Agrar- und Lebensmittelsektor zu ändern. Das hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen von SPD und CDU/CSU u.a. zu den Themen Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachdrücklich betont. 'Die Interessen der Verbraucher und der Beschäftigten müssen Vorrang vor wirtschaftlichen Vorteilen haben.'
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten: Änderung des Gentechnikgesetzes nicht notwendig