Die von der großen Koalition vereinbarte Lockerung des gentechnikrechtlichen Haftungsrechts in Richtung auf eine Fondslösung ist ordnungspolitisch und verfassungsrechtlich problematisch. Die durch das Grundgesetz, das EU-Recht und die WTO vorgegebene Wirtschaftsverfassung geht von einer möglichst von staatlichen Einflüssen frei gehaltenen Wirtschaftstätigkeit aus. Der wirtschaftende Unternehmer soll die Chancen seiner Tätigkeit nutzen können, aber auch die Risiken hierfür tragen müssen. Auf diese Weise soll eine sinnvolle Allokation von Ressourcen erreicht werden. Der Unternehmer soll auch keine Gewinne auf Kosten des Steuerzahlers machen dürfen.
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