EU-Kommission geht wegen unzureichend umgesetzter Rechtsvorschriften in der Biotechnologie gegen Deutschland und Frankreich vor. Beide Länder erhielten heute eine letzte schriftliche Mahnung, da sie Urteilen des Europäischen Gerichtshofes von 2004 nicht nachgekommen sind. Es geht um die Umsetzung der Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO), die bis Oktober 2002 erfolgen sollte.
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