Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, Österreich, haben Wissenschaftler gemeinsam eine Fachgrundlage für die ökologische Risikoabschätzung von GVO erarbeitet. Die Beobachtung der gentechnisch veränderten Pflanzen nach ihrer Freisetzung in die Umwelt ist durch EU-Recht festgeschrieben.In Österreich liegt für drei Maissorten ein nationales Verbot zum Inverkehrbringen vor. Bis auf MON 810 haben in der EU zugelassene Kulturpflanzen noch nicht die Sortenprüfung durchlaufen.
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