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Neue EU-Verordnung regelt GVO-Kennzeichnung von Bio-Produkten

Erzeugnisse, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, dürfen nicht als ökologisch gekennzeichnet werden, es sei denn, es handelt sich um eine zufällige Kontaminierung mit GVO bis zu höchstens 0,9%. Diesen Vorschlag für eine neue Verordnung über die ökologische/biologische Erzeugung hat die Europäische Kommission beschlossen. Einfuhren von ökologischen Erzeugnissen werden erlaubt sein, wenn sie den EU-Standards entsprechen oder wenn für sie gleichwertige Garantien durch das Herkunftsland geboten werden.Die Einfuhrregelung soll bereits ab 1. Januar 2007 zur Anwendung kommen, während die übrigen Vorschriften ab 1. Januar 2009 gelten werden.

Europäische Kommission

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