Die Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung (BGBl. II Nr. 5/2006) enthält flankierende Maßnahmen zu der mit der Gentechnikgesetznovelle BGBl. I Nr. 126/2004 erfolgten Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG und stellt eine Neufassung der bisherigen aus dem Jahr 1998 stammenden und im Jahr 2002 novellierten Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung dar.Sie regelt im besonderen die Kennzeichnung von (vermehrungsfähigen) GVOs bzw. von Produkten, die solche GVO enthalten und die nicht als Arzneimittel, als Lebensmittel oder Futtermittel gemäß der VO (EG) 1829/2003 oder als Saatgut gemäß den saatgutrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden.
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