Im Bundestag wird heute das "dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes" eingebracht. Damit soll endlich die EU-Freisetzungsrichtlinie umgesetzt werden, die aus 2001 stammt.Kritik entzündet sich insbesondere an Paragraf 28a des Gesetzentwurfs: "Unterrichtung der Öffentlichkeit"."Dieser dient der Vertuschung von Skandalen", urteilt Henning Strodthoff, Genexperte bei Greenpeace. "Die zuständige Behörde kann die Öffentlichkeit informieren", heißt es dort - und dann werden Regeln genannt, nach denen nicht informiert werden darf: 1. wenn "die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden" berührt wird, 2. wenn "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" zu befürchten ist, 3. wenn "der Schutz geistigen Eigentums" betroffen ist, 4. wenn "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" oder 5. gar "wettbewerbsrelevante Informationen" betroffen sind.
die tageszeitung: Bei Gefahr: Infostopp
die tageszeitung: "Der Gesetzentwurf widerspricht EU-Recht"
FAZ.net: Biotechnologie-Unternehmen schlagen Anschubfinanzierung vor
BUND: Neues Gentechnikgesetz ignoriert Informationsrechte der Öffentlichkeit
BÖLW: "Geplante Änderungen am Gentechnikgesetz beschädigen Verbraucherrechte und Transparenz"
DBV: Grüne Gentechnik: Regelung zur Koexistenz in der Produktionskette notwendig
Hintergrund:
BUND zum "Dritten Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes"