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Reine Vorsichtsmaßnahme nicht zulässig

Die Welthandelsorganisation (WTO) wird an diesem Dienstag einen Spruch fällen, der Emotionen wecken dürfte.Die WTO-Regeln erlauben, Einfuhren aus gesundheitlichen Gründen zu untersagen, doch nur unter zwei Bedingungen: Es darf kein Handelspartner diskriminiert werden, und das Verbot muß wissenschaftlich begründet sein. Eine reine Vorsichtsmaßnahme gegen theoretisch mögliche Gefahren ist in der WTO nicht zulässig, was Umweltgruppen kritisieren.

Frankfurter Allgemeine Zeitung: Die WTO trifft einen Schiedsspruch

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