Die Bundesregierung will im Einzelfall entscheiden, ob Studien zu gentechnisch veränderten Pflanzen öffentlich zugänglich sein sollen. Wie es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen heißt, würden dabei die Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes beachtet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte nach der Haltung der Bundesregierung zur Veröffentlichung von Akten gefragt, die von Unternehmen im Rahmen von Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Pflanzen eingereicht wurden.
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