Die Novelle, der der Bundestag bereits zugestimmt hat, regelt die Kennzeichnung genetisch veränderter Pflanzen und die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Standortregisters. Strittig ist, die Haftungsregelung für den Fall einer Übertragung von gentechnisch verändertem Material auf Nachbarfelder zu verändern. Bauern, die Gen-Pflanzen anbauen, müssen derzeit haften, wenn es zu Verunreinigungen kommt und kein Verursacher gefunden wird. Die Diskussion über die Einführung eines Haftujngsfonds geht weiter.
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