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Kennzeichnungspflicht für Gentech-Exporte beschlossen

Gentechnisch veränderte Produkte müssen im Exporthandel weltweit gekennzeichnet werden - allerdings gelten strikte Regelungen erst ab 2012. Dies beschloss nach einem zähen Ringen die dritte UNO-Konferenz über die Konvention zur Biologischen Sicherheit am 17. März im brasilianischen Curitiba. Von jetzt an bis 2012 sind Händler dazu verpflichtet, anzugeben, ob ihre Ware gentechnisch veränderte Pflanzen enthalten kann. Das Abkommen wurde von den 132 Mitgliedsländern des Cartagena-Protokolls praktisch in letzter Minute erzielt.

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