Ein neues Gentechnik-Vorsorgegesetz wurde vom oberösterreichischen Landtag am 11. Mai 2006 beschlossen.Im wesentlichen werden mit dem beschlossenen Gesetz das Erfordernis einer Anmeldung des beabsichtigten Anbaus gentechnisch veränderter Organismen, die Möglichkeit einer Untersagung des Anbaus in besonders sensiblen Zonen und bei konkreter Gefahr des "Auskreuzens" auf konventionelle landwirtschaftliche Kulturen einer Regelung zugeführt.
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