Der NABU kritisiert die deutschen Bundesländer für die mangelnde Kontrolle bei der Aussaat von genmanipulierten Pflanzen. Die Länder sind nach nationalem und europäischem Recht verpflichtet, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Gen-Pflanzen-Anbau in Schutzgebieten durchzuführen, wenn dadurch eine Beeinträchtigung dieser Gebiete droht. Bis heute hat keines der Länder die entsprechende Regelung des Paragraphen 34 a des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesgesetz umgesetzt.
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