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Länderbehörden vernachlässigen Kontrolle bei Gen-Pflanzen-Anbau

Der NABU kritisiert die deutschen Bundesländer für die mangelnde Kontrolle bei der Aussaat von genmanipulierten Pflanzen. Die Länder sind nach nationalem und europäischem Recht verpflichtet, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Gen-Pflanzen-Anbau in Schutzgebieten durchzuführen, wenn dadurch eine Beeinträchtigung dieser Gebiete droht. Bis heute hat keines der Länder die entsprechende Regelung des Paragraphen 34 a des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesgesetz umgesetzt.

NABU

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