Herbizid Pestizid Glyphosat
Utensilien für das Giftsprühen (Foto: International Institute of Tropical Agriculture / flickr, bit.ly/1VqOtoa, creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0)

Glyphosat: Dem Verfahren vertrauen

23.04.2015

Die Bundesregierung wird vorerst keine Maßnahmen zum Schutz vor möglichen Gesundheitsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat ergreifen. Es gebe ein offizielles Verfahren, an das man sich halten werde, antwortete ein CDU-Staatssekretär gestern im Bundestag auf Fragen der Grünen. Die wollten wissen, ob die Regierung „als ersten Schritt eine Ausweitung des Humanmonitorings auf Glyphosat zum Beispiel in Urin oder in Muttermilch“ plane.

Die Debatte um das weltweit meistverkaufte Herbizid hatte in den letzten Wochen wieder an Fahrt aufgenommen, nachdem die Internationale Krebsforschungsagentur IARC das Mittel als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hatte. Die EU-Zulassung von Glyphosat könnte demnächst um zehn Jahre verlängert werden. Deutsche Behörden waren maßgeblich an der Risikobewertung beteiligt – sie sahen kein Problem.

Nun sei wieder die EU am Drücker, gab der parlamentarische Staatssekretär im Agrarministerium, Peter Bleser, zu verstehen. „In diesem Verfahren werden die entsprechenden Stellungnahmen verfasst, eingereicht und bewertet, und dann wird entschieden. An diesem Verfahren ändert sich nichts.“

Der Grünen-Abgeordnete Harald Ebner wollte wissen, ob denn die „Krebsgefährdung erst niet- und nagelfest bewiesen sein muss, bevor die Bundesregierung hier handelt?“ Als erste Maßnahmen könne man Stichproben vornehmen, um die Glyphosatbelastung beim Menschen zu prüfen. [dh]

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