1507
Der Anbau des Gentechnik-Maises 1507 von Pioneer kann nur durch Ministerrat abgewendet werden.

Kommission spricht sich für neuen Gentechnik-Mais aus

06.11.2013

Wie von Beobachtern im Vorfeld erwartet, hat sich die EU-Kommission für den Anbau einer neuen Gentechnik-Pflanze auf Europas Äckern ausgesprochen. Weder die Kritik europäischer Wissenschaftler noch die Ablehnung der Gentechnik-Produkte im Handel und in der europäischen Bevölkerung hatte auf die Entscheidung Einfluss. Nun ist es am EU-Umweltministerrat, die Anbau-Entscheidung abzuwenden.

Der Gentechnik-Mais 1507 von Pioneer produziert ein Insektengift, welches 350 Mal so stark ist wie das Insektizid, welches vom Gentechnik-Mais MON810 gebildet wird. Dieser ist derzeit wegen möglicher Gefahren für die Umwelt in einigen EU-Mitgliedstaaten verboten. Für diese Eigenschaft liegt eine Risikoprüfung vor, die jedoch laut eines Berichts der Organisation Testbiotech nicht ausreichend ist. So wurden wichtige Studien wie die von Hanley et al. unterschlagen. Sie zeigt eine überraschend hohe Empfindlichkeit von bestimmten Schmetterlingsarten, die als Modellorganismen dienen. Untersuchungen zur Auswirkung auf den Boden seien außerdem sehr lückenhaft, so Testbiotech. Der Gentechnik-Mais 1507 ist auch gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat widerstandsfähig. Spritzt der Landwirt ein Unkrautvernichtungsmittel, wird er wahrscheinlich auf Glufosinat zurückgreifen. Dieses Mittel steht jedoch in der Kritik, die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium wird der Wirkstoff daher spätestens im Jahr 2017 europaweit verboten werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Risikoprüfung für diese Eigenschaft wurde bisher nicht vorgelegt. Nicht mal die von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) selbst herausgestellten Nebenwirkungen auf Nicht-Ziel-Organismen wie Schmetterlinge und Motten werden von der Kommission ernst genommen und sie empfiehlt den Anbau von Gentechnik-Mais 1507.

Nach wie vor ignoriert die Kommission die Empfehlungen des EU-Umweltrates, die derzeitige Risikobewertung von Gentechnik-Pflanzen zu verbessern. Schon im Dezember 2008 hat der Rat einstimmig festgestellt, dass die Langzeitfolgen von gentechnisch veränderten Pflanzen und ihre Auswirkungen auf sogenannte Nichtziel-Organismen besser abgeschätzt werden müssen. Er empfahl, die veränderten Einsatzbedingungen von Unkrautvernichtungsmitteln in die Bewertung mit einzubeziehen und mit der Pestizidrichtlinie abzustimmen. Er forderte auch, die sozio-ökonomischen Auswirkungen zu untersuchen.

Nachdem der Konzern Pioneer zwölf Jahre auf die Zulassung seines Gentechnik-Maises gewartet hat, verklagte das Unternehmen die EU-Kommission wegen Verschleppung des Antrages. Der Gerichtshof der Europäischen Union gab dem Konzern recht. Daher ist mit einer Entscheidung des EU-Agrarministerrates zur Anbauzulassung des Gentechnik-Maises 1507 noch vor Ende des Jahres zu rechnen. Lehnen die Minister den Gentechnik-Mais nicht mit einer qualifizierten Mehrheit ab, wird die Kommission die Anbau-Genehmigung zeitnah erteilen. [keh]

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