Honig
Honig, der Pollen des MON810-Maises enthält, ist bislang nicht verkehrsfähig

Lebensmittelbehörde hält Gentechnik-Pollen für unproblematisch

19.12.2012

Der Pollen der gentechnisch veränderten Maispflanze MON 810 stellt nach Ansicht der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA kein Gesundheitsrisiko dar. Er könne daher „als oder in Lebensmitteln“ verwendet werden. Diese Stellungnahme der Behörde dürfte Imker aufhorchen lassen, die gegen die gentechnische Verunreinigung von Honig kämpfen. Sie fürchten, die EU-Kommission wolle die Vermarktung von solchem Honig ermöglichen.

Die EFSA hat sich für ihre Beurteilung des MON 810-Pollens auf die Angaben des Herstellers Monsanto verlassen. Zu Pollen dieser und anderer Mais-Pflanzen stünden nur „begrenzte Daten“ zur Verfügung, schreibt die Behörde. Deshalb habe man auf „zusätzliche Daten“ zurückgegriffen. MON 810 setzt durch die gentechnische Veränderung permanent ein Insektengift frei, um Schädlinge abzuwehren. Unabhängige Wissenschaftler zweifeln an der Sicherheit dieses Gifts, das ursprünglich von einem Bakterium stammt. Negative Auswirkungen auf nützliche Insekten sowie auf das Immunsystem von Mensch und Tier können demnach nicht ausgeschlossen werden.

Die Gentechnik-Kommission der EFSA, der häufig die Nähe einiger Mitglieder zur Agrochemie-Industrie vorgeworfen wird, sieht dabei aber keine Probleme: „Sie schlussfolgert, dass die genetische Modifzierung in MON 810-Mais kein zusätzliches Gesundheitsrisiko darstellt, falls Pollen von MON 810-Mais den Pollen von nicht-GV-Mais in oder als Lebensmittel ersetzen sollte.“

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verbietet den Verkauf von gentechnisch verunreinigtem Honig. Doch die EU-Kommission hat kürzlich Änderungen an der Honig-Richtlinie vorgeschlagen, die aus Sicht mancher Imkerorganisationen zu einem Unterlaufen dieses Urteils führen könnte.

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