Honig
Honig, der Pollen des MON810-Maises enthält, ist bislang nicht verkehrsfähig

EuGH: Honig muss frei von Gentechnik-Pollen sein

06.09.2011

Honig, der mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt wurde, ist nicht verkehrsfähig. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in einem Urteil verkündet. Auch ungewollte und geringste Mengen führen dazu, dass der Honig nicht mehr verkauft werden darf. Es reicht nicht, dass der Gentechnik-Mais MON 810 eine Zulassung zum Anbau habe. Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik, Mellifera, feiert damit einen großen Erfolg. Denn mit dem Urteil steht fest, dass Imker einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihr Honig mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt wurde, die nicht als Lebensmittel zugelassen sind. Dies war der Fall des Imkers Bablok, der in seinem Honig GVO-Spuren fand und daraufhin seine gesamte Ernte vernichten musste. Weil deutsche Behörden der Auffassung waren, dass derartige Verunreinigungen toleriert werden müssen, zog er mit Hilfe von Mellifera vor Gericht und verklagte den Freistaat Bayern auf Schadensersatz. Wegen ungeklärter Fragen europäischen Rechts legte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem EuGH 2009 einige Punkte zur Entscheidung vor. Dieser entschied nun im Sinne der Imker und Verbraucher, die Gentechnik in Lebensmitteln überwiegend ablehnen.

Bio- und Umweltverbände fordern die Bundesregierung anlässlich des Urteils auf, den Schutz von Honig im Gentechnikgesetz zu regeln. Abstandsregelungen von fünf Kilometern zwischen Gentechnik-Feldern und Bienestöcken seien dafür notwendig. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit dem Urteil die Regelung der Nulltoleranz von in der EU nicht zugelassenen GVO bestätigt wurde.

Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner sieht weitreichende Folgen des Urteils sowohl für die EU als auch für Deutschland. Die Frage der Sicherheitsabstände zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik müsse geprüft werden.

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