Biene auf Passionsblume
Bienen sammeln auch nicht zugelassenen Gentech-Pollen.

Urteil zu gentechnisch veränderten Pollen erwartet

05.09.2011

Morgen wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein grundsätzliches Urteil in Sachen Gentechnik verkünden. Es geht darum, ob Pollen des gentechnisch veränderten Maises MON 810 im Sinne des europäischen Gentechnikrechts ein gentechnisch verändertes Lebensmittel darstellen. Wenn dem so ist, brauchen Pollen eine entsprechende Zulassung. Da diese nicht vorliegt, hat Imker Bablok vor vier Jahren seinen gesamten Honig vernichten lassen. Denn er fand darin den gentechnisch veränderte Pollen. Daraufhin verklagte er den Freistaat Bayern auf Schadenersatz und forderte Schutzmaßnahmen gegen den Gentechnik-Anbau der Bayerischen Versuchsanstalt. Er gab sich nicht mit der Haltung der deutschen Behörden zufrieden, dass derartige Verunreinigungen toleriert werden müssten, weil der Pollen unbeabsichtigt in den Honig gelangt ist.

Wegen ungeklärter Fragen europäischen Rechts legte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem EuGH 2009 einige Punkte zur Entscheidung vor. Der Generalbundesanwalt des EuGH folgte im Februar dieses Jahres in seinem Schlussantrag im Wesentlichen der Argumentation des Imkers. Folgt das Gericht morgen seinem Anwalt, gilt die Null-Toleranz: Demnach wäre Honig, der mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt ist, nicht verkehrsfähig, wenn er nach der EU-Verordnung 1829/2003 keine Zulassung als gentechnisch verändertes Lebensmittel hat.

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