Brokkoli - der Testfall
Brokkoli: Ein Testfall für Patente auf Saatgut

Entscheidung im Brokkoli-Fall gefallen

10.12.2010

Gestern hat das Europäische Patentamt (EPA) die Entscheidung zum so genannten „Brokkoli-Patent“ gefällt: der Einsatz von biologischen Verfahren bei der Kreuzung von Pflanzen darf nicht patentiert werden. Christoph Then von „no patents on seeds“ sieht in der Entscheidung durch die große Beschwerdekammer jedoch nur einen Teilerfolg. Noch ist unklar ob die Pflanzen, das Saatgut und die essbaren Teile des Brokkoli patentierbar bleiben. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) weist auf die Missstände der Patentvergabepraxis hin. Es herrscht eine regelrechte Patentflut, bei der oft Patente „durchrutschen“ die nicht hätten erteilt werden dürfen. Es werden immer wieder Patente auf Leben zurückgezogen, doch muss es immer jemand geben der Einspruch erhebt. Um einen neuen „Brokkoli-Fall“ zu vermeiden, bedarf es dringend einer politischen Handlung, der Änderung der europäischen Patengesetze, bei denen die Patentierung von Pflanzen und Tieren verboten wird.

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