Kühe auf Wiese
Dem Patentinhaber ging es vor allem um Schweine und Kühe. Nun wurde das Patent zurückgerufen (Foto: Infodienst Gentechnik)

EU-Kommission will Nulltoleranz kippen

03.11.2010

Um die Nulltoleranz von in der EU nicht zugelassenen GVO aufzuheben, hat die EU-Kommission einen Vorschlag erarbeitet. Dieser wird am 15.11.2010 von den Mitgliedsstaaten beraten. Danach soll es einen Grenzwert von 0,1% für gentechnisch veränderte Organismen in Futtermitteln geben, für die ein EU-Zulassungsverfahren eingeleitet ist. Eine Verunreinigung mit 0,1 Prozent soll auch dann zulässig sein, wenn der GVO nirgends auf der Welt zugelassen ist. Nicht erforderlich ist zudem, dass die Antragsunterlagen vollständig sind, ebenso wenig muss eine Sicherheitsbewertung durch die EFSA vorliegen. Erforderlich ist allein eine validierte Testmethode, die eine Quantifizierung der Verunreinigung erlaubt. Der Grenzwert von 0,1% soll zudem auch für GVO gelten, die einmal über eine EU-Zulassung verfügten, dann aber zurückgezogen wurde, so z. B. für den Gentech-Mais Bt 176 von Syngenta. Die USA, Argentinien, Brasilien und Kanada fordern von der EU-Kommission, den Grenzwert auch auf Lebensmittel auszudehnen.

Bisher gilt für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen die Nulltoleranz. Sie besagt, dass Funde von in der EU nicht zugelassenen GVO sofort zu Rückrufaktionen führen. Seit Jahren fordert die Futtermittel- und Gentechnik-Industrie eine Aufhebung der Nulltoleranz. Die Versorgung mit Futtermitteln würde sonst knapp werden, so die Argumentation. Recherchen widerlegen diese Darstellung. 2010 wurde keine einzige Verunreinigung in Importen aus den USA, Brasilien oder Argentinien gefunden. Die Einführung eines Grenzwertes würde das Vorsorgeprinzip aushebeln, Rückrufaktionen unmöglich machen und der schleichenden Kontamination der gesamten Lebensmittelkette weiter Vorschub leisten. Kein Land oder ökonomischer Block der Welt erlaubt nicht zugelassene GVO auf seinen Märkten. Gerade hat China deshalb Mais-Importe aus den USA zurückgewiesen.

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