24.06.2010 | permalink

Gentechnikgesetz-Klage: Gentechnik-Kritiker überzeugen

Frühstück vor dem Bundesverfassungsgericht Gentechnikfreies Frühstück vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: "Ein Urteil im Namen des Volkes", Foto: Benjamin Matoff

Die mündliche Verhandlung um das Gentechnikgesetz gestern in Karlsruhe lief gut für die gentechnikkritische Bewegung: Draußen demonstrierten betroffene Landwirte, Gärtner, Imker sowie Agrarstudierende für ihr Recht auf den Schutz vor Gentechnik. Die aufgebaute Frühstückstafel sollte unter anderem daran erinnern, dass rund 80 Prozent der Bevölkerung Gentechnik im Essen ablehnen. Die Möglichkeit der Vermeidung von Gentechnik-Pflanzen im Essen würde jedoch stark eingeschränkt werden, wenn das Land Sachsen-Anhalt sich mit seinem Antrag durchsetzt. Die Antragssteller wollen die Anwendung der Gentechnik erleichtern. Unter anderem das Standortregister, das Nachbarn die Möglichkeit eröffnet, herauszufinden, ob in der Umgebung Gentechnik angebaut wird, stand gestern zur Debatte. Auch die Haftung der Gentechnik-Anwender, wenn die Ernte des Nachbarn mit mehr als 0,9 gentechnisch veränderter Organismen verunreinigt ist, wird von Sachsen-Anhalt angefochten. "Das Land Sachsen-Anhalt will denen die Rechte nehmen, die den Schaden haben", sagt dazu die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Höfken. Der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) konnte ausführlich darlegen, wie groß schon jetzt der Schaden für gentechnikfrei wirtschaftende Hersteller ist.
Nicht nur die angehörten Gentechnik-Kritiker waren extrem gut vorbereitet, um die Argumente der Gegenseite zu entkräften. Auch die Richter hatten sich offenbar gut informiert und stellten kritische Fragen zum Risiko von Gentechnik-Pflanzen und zur beklagten fehlenden Rechtssicherheit für Gentechnik-Landwirte. Auf Fragen, wer denn für den entstehenden Schaden haften soll, wenn nicht die Verursacher, reagierten die Vertreter der Klägerseite ganz im Sinne der Gentechnik-Industrie: Einen Schaden würde es nicht geben, denn zugelassene Gentechnik-Pflanzen wären sicher. Einmal mehr wurde deutlich: Es geht bei dem Prozess um die Durchsetzung von Industrie-Interessen. Die überwiegende Ablehnung der Verbraucher wird sich mit einer Klage nicht durchbrechen lassen.

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