28.01.2010 | permalink

Nutzung genetischer Ressourcen darf nicht monopolisiert werden

Pelargonium Die Pelargonium stammt aus Südafrika. Das Extrakt aus der Wurzel wird für Herstellung von Umckaloabo verwendet. Foto: Maja Dumat, www.pixelio.de

Das Medikament Umckaloabo findet hierzulande offensichtlich einen reißenden Absatz bei Menschen, die unter Bronchitis oder Erkältung leiden. Das Unternehmen Schwabe, das das Medikament herstellt, hat nun jedoch eine Niederlage erlitten. Umstritten ist das Patent, das die Firma auf die Pflanze Pelargonium angemeldet und gewährt bekommen hat. Das African Center for Biosafety und die Schweizer Organisation "Erklärung von Bern" hat dagegen beim Europäischen Patentamt Einspruch eingelegt. Der Vorwurf: Die Firma Schwabe lässt sich traditionelles Wissen aus Südafrika, woher die Pflanzen stammt, patentieren. Am Dienstag haben die Nichtregierungsorganisationen Recht bekommen. Das Europäische Patentamt hat das Patent vollständig widerrufen. Der Evangelische Entwicklungsdienst (EED), der die Organisationen unterstützt, wertet dies als großen Erfolg im Kampf gegen Biopiraterie. „Wir freuen uns, dass mit dem Urteil Schwabe das Recht aberkannt wurde, die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens aus Südafrika zu monopolisieren“, kommentiert Mariam Mayet vom African Center for Biosafety (ACB) die Entscheidung. Beim Urteil geht es jedoch hauptsächlich um die nicht erfolgte Erfindung des Unternehmens. Zur Herstellung des Medikamentes werden Methoden zur Extraktion der Wirkstoffe genutzt, die bereits seit langer Zeit traditionell angewendet wird. Der eventuelle Verstoß gegen die UN-Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt war trotzdem nicht entscheidend. Die Firma Schwabe will nun Beschwerde einreichen. Solange darüber nicht entschieden wird, bleibt das Patent in Kraft.

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