18.01.2010 | permalink
Seit April 2009 ist der Anbau des MON 810 in Deutschland verboten. (Photo:Simone Knorr)
Trotz des Anbau-Verbots des MON 810 wurde der Gentechnik-Mais in Sachsen und Bayern vorsorglich zum Anbau angemeldet. Für Sachsen sind sechs Standorte in der Gemeinde Dreiheide gemeldet. Insgesamt sollen dort 135 Hektar wachsen, wenn der Anbau bis zur Aussaat im April oder Mai wieder zugelassen wird. In Bayern sind sieben Standorte vorsorglich angemeldet. Wenn es nach den anmeldenden Landwirten geht, soll in den bayerischen Gemeinden Prichsenstadt und Biebelried auf insgesamt knapp 21 Hektar Gentechnik-Mais wachsen. Zwar hat der Hersteller Monsanto versucht, das Anbau-Verbot rechtlich zu kippen, letztes Jahr wurden jedoch schon zwei Anträge, zuletzt vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, abgelehnt. Das Urteil im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das Bundesamt für Verbrauchschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), bei dem der Anbau angemeldet wird, hat die Meldungen daher mit einem Hinweis im Standortregister versehen: "Bemerkung: Der Eintrag in das Standortregister erfolgt unter Vorbehalt aufgrund der Ruhensanordung der Anbaugenehmigung von MON810 nach §20 Abs. 2 GenTG."
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