Honig mit Gentechnik verboten, Imker jedoch ohne Schutz
02.06.2008
Absurder geht es nicht! Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 30. Mai festgestellt, dass Honig, welcher Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 enthält, nicht verkehrsfähig ist. Obwohl der Richter anerkennt, dass damit der Imker Bablok wesentlich beeinträchtigt ist, weil er solchen Honig nicht verkaufen darf, hat er nach Auffassung des Gerichtes jedoch keinen Schutzanspruch gegenüber dem Anbau.