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Wenige schmeichelhafte Einigung zu Haftung bei Gentechnik

17.05.2008

Die UN-Konferenz zu Risiken der Gentechnik in der Landwirtschaft hat sich im Grundsatz auf eine verbindliche Haftung bei möglichen Schäden geeinigt. Staaten sollen demnach direkt Verursacher oder Hersteller wie Gentechnik-Konzernen zur Verantwortung ziehen und Wiedergutmachung fordern können. Die rund 2000 Vertreter aus etwa 150 Ländern beschlossen nach fünftägigen Verhandlung zum Abschluss am Freitag in Bonn aber noch kein fertiges Abkommen über internationale Haftungs- und Wiedergutmachungsregelungen. Dieses Abkommen soll nach weiter notwendigen Detailverhandlungen in zwei Jahren auf der nächsten derartigen UN-Konferenz in Japan verabschiedet werden, wie der Generalsekretär der UN-Konvention über Biologische Vielfalt, Ahmed Djoghlaf, sagte. Internationale Umweltorganisationen äußerten sich dennoch sehr kritisch zu dem Ergebnis. Die Konferenz sei 'gescheitert', weil sie keine klaren Regelungen verabschiedet habe, um Gentechnik-Konzerne zur Verantwortung für mögliche Schäden an der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu ziehen. 'Nun wird wieder zwei Jahre mehr verhandelt', sagte Doreen Stabinsky von Greenpeace. Bis heute gebe es weltweit bereits mindestens 216 Fälle von Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen.

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