Dossier

Anbau von Gentechnik-Pflanzen

Pflichten für Landwirte

Wer in Deutschland Gentechnik-Pflanzen kommerziell anbauen will, muss bestimmte Auflagen erfüllen. Näheres regelt die Verordnung über die "gute fachliche Praxis".

Unter anderem:

  • Registrieren der Fläche bei Behörde
  • Mitteilungspflicht an den Nachbarn
  • Mindestabstand von Gentechnik-Mais zu konventionellem Mais: 150 Meter (zu Bio-Mais: 300 Meter)

BVL: Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen

Negative Auswirkungen

Wo viel Gentechnik angebaut wird, z.B. in den USA, wurde nach einigen Jahren festgestellt, dass mehr Gift gespritzt wurde als vorher. Denn Unkräuter und Schädlinge passen sich an die Belastung auf den Gentechnik-Feldern an, das ursprünglich eingesetzte Herbizid oder die von den Pflanzen selbst produzierten Insektizide verlieren ihre Wirkung.

Der Agrarökonom Charles Benbrook (Washington State University) hat die offiziellen Zahlen des US-Landwirtschaftsministeriums ausgewertet. Fazit: 7% mehr Pestizide in den ersten 16 Jahren Gentechnik (komplette Studie als pdf)

Mindestabstand

Die einzelnen Bundesländer haben das Recht, eigene Abstands-Regelungen zu Naturschutzgebieten zu erlassen. Brandenburg hat vorgeschrieben, dass der Abstand zwischen Feldern, auf denen gentechnisch veränderter Mais angebaut wird und Naturschutzgebieten mindestens 800 Meter beträgt. Baden-Württemberg hat einen Abstand von 3.000 Metern im Naturschutzgesetz festgelegt.

Dass große Abstände nötig sind, zeigt eine Langzeituntersuchung zur Flugdistanz von Maispollen: auch in einer Entfernung von viereinhalb Kilometern treten noch tausende Pollen pro Quadratmeter auf. Schon kleine Mengen des Pollens von Gentech-Mais, der ein Insektengift absondert, könne jedoch empfindlichen Falterarten schaden, so Wissenschaftler des Ökologiebüro Bremen, Bundesamt für Naturschutz und des Institut für Statistik der Uni Bremen (2014, als pdf)

Weitere Studien zur Auskreuzung von Gentechnik-Pflanzen

„Für die deutschen Bauern ist Gentechnik keine Option. Eventuelle Schadensersatzforderungen würden an den Landwirten hängenbleiben. Das finanzielle Risiko ist für unsere Bauern unkalkulierbar.“

Gerd Sonnleitner, Präsident Deutscher Bauernverband 1997-2012, in der Passauer Neuen Presse 2012

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