Schmetterling Falter Pollen Insekten
Foto: Jürgen Mangelsdorf / flickr, Lizenz: creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0

Studie: Größere Sicherheitsabstände zu Gentechnik-Feldern nötig

22.10.2014

Der Pollen von Maispflanzen fliegt weiter als oft angenommen. Deshalb seien größere Abstände zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen und schützenswerten Flächen nötig, erklären Wissenschaftler. Sie haben 10 Jahre lang Proben in Deutschland, der Schweiz und Belgien genommen.

An über 200 Standorten überprüften die Forscher zwischen 2001 und 2010, wie weit weg von einem Mais-Acker noch größere Mengen an Pollen der Pflanze in spezielle Fallen gegangen waren. Ihr Ergebnis: natürlich landet ein Großteil der Pollen im Feld oder in unmittelbarer Nähe. Doch auch in einer Entfernung von viereinhalb Kilometern treten noch tausende Pollen pro Quadratmeter auf. Schon kleine Mengen des Pollens von Gentech-Mais, der ein Insektengift absondert, könne jedoch empfindlichen Falterarten schaden, so die Wissenschaftler im Fachmagazin Environmental Sciences Europe.

Problematisch ist aus ihrer Sicht daher die heutige Praxis in der EU. In den statistischen Modellen würde die Pollenverbreitung in Entfernungen über 10 Metern unterschätzt. Mit ihrer Methode und den dafür entworfenen Partikelfiltern, die vom Verein Deutscher Ingenieure geprüft seien, könnten realistischere Daten erhoben werden, meinen Frieder Hoffmann vom Ökologiebüro in Bremen, Mathias Otto vom Bundesamt für Naturschutz und Werner Wosniok vom Institut für Statistik der Uni Bremen.

Die heute vorgeschriebenen Pufferzonen zwischen Gentechnik-Mais-Feldern und anderen Flächen halten die Experten für zu klein – empfohlen würden von offizieller Seite nur 20 bis 30 Meter. Nötig seien aber Abstände im Kilometer-Bereich. In Deutschland gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen Feldern mit gentechnisch verändertem und konventionellen Mais, bei Bio-Mais 300 Meter. Für die Naturschutzgebiete sind die Bundesländer zuständig. Bislang haben aber nur Brandenburg und Baden-Württemberg hier angesetzt. Sie schreiben Sicherheitsabstände von 800 Metern bzw. drei Kilometern vor. [dh]

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