Export Soja Hafen Transport
Export von Agrarrohstoffen (Foto: Oregon Department of Agriculture / flickr, Lizenz: creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Europas Behörden können neue Gentechnik nicht kontrollieren

10.05.2019

Würde ein Schiff im Hamburger Hafen illegal Sojaschrot aus den USA entladen, dessen Bohnen mit der neuen gentechnischen Methode TALEN verändert wurden, die deutschen Behörden könnten das derzeit nicht feststellen. Dass sie wegen fehlender Nachweismethoden ihren Kontrollpflichten nicht gerecht werden können, darauf wiesen einige Länder Europas nach Insiderinformationen bei einem Arbeitstreffen Ende April hin.

Deshalb könnten sie auch nicht in allen Fällen verantwortlich gemacht werden, wenn es ihnen nicht gelänge, den Import geneditierter Pflanzen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung zu verhindern. Die Soja der Firma Calyxt, die US-Behörden nicht als gentechnisch verändert (gv) einstufen, dürfte nach europäischem Recht nur mit einer Genehmigung für gv-Futtermittel importiert werden.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Sommer 2018. Danach gelten auch für Pflanzen (und Tiere), die mit neuen gentechnischen Methoden wie TALEN oder Crispr-Cas verändert wurden, die Regeln für Gentechnik. Das heißt, sie müssen auf Risiken geprüft, genehmigt und gekennzeichnet werden sowie nachverfolgbar sein. Auch zehn Monate nach diesem rechtskräftigen Urteil wird in Deutschland und Europa immer noch über die Konsequenzen diskutiert. Nächster Termin dafür ist ein Treffen der europäischen Agrarminister kommende Woche in Brüssel.

In Deutschland streiten sich wie üblich das Agrar- und das Umweltressort: Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) versicherte diese Woche im Bundestag erneut, dass sie die Ansicht des EuGH teilt. Einmal ins Freiland entlassen, seien gentechnische Verände­rungen nie wieder zurückzuholen. Daher müssten ihre Risiken sorgfältig geprüft werden. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) plädierte dagegen bei einer Veranstaltung dafür, offen für neue Technologien der Pflanzenzüchtung zu sein. Von Anfang an machte sie keinen Hehl daraus, dass sie das EuGH-Urteil ablehnt. Die Diskussion der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Richterspruch sei noch nicht abgeschlossen, teilte eine Sprecherin des Umweltministeriums dem Infodienst gestern auf Anfrage mit. Und wenn keine Einigkeit erzielt wird, kann die deutsche Agrarministerin sich nächste Woche in Brüssel auch nicht positionieren.

Sie kann offenbar nicht einmal Fragen beantworten. „Die Abstimmung der im Vorfeld von der Kommission gestellten Fragen zur Implementierung des EuGH-Urteils zu Mutagenesemethoden innerhalb der Bundesregierung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen“, beschied das Agrarministerium diese Woche eine Anfrage der Grünen. Wie aus gut informierten Kreisen verlautete, haben die deutschen Bundesländer mitgeteilt, dass sie sich derzeit nicht in der Lage sehen, Genveränderungen, die mit neuen Technologien erzielt wurden, nachzuweisen.

Solche Nachweismethoden können dem Vernehmen nach jedoch entwickelt werden, wenn den Behörden Referenzmaterial der veränderten Pflanzen und Informationen über die Genveränderung zur Verfügung stehen. Die Mitglieder Arbeitsgruppe vom April wünschen sich daher eine Datenbank, in die alle europäischen Staaten ihre Informationen über sogenannten genomeditierte Pflanzen einspeisen. Auch die Daten der Patentämter, bei denen solche Pflanzen häufig angemeldet werden, sollen genutzt werden. Es gibt für die europäischen Agrarminister also einiges zu tun.

Dass die Bundesregierung dabei wenig handlungsfähig ist, wird von der Opposition heftig kritisiert. Das Urteil des EuGH sei klar, der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD auch, meint der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner. „Agrarministerin Klöckner stellt den vermeintlichen Konsens aber massiv in Frage“, monierte der Gentechnikexperte. „Nachdem ihre Umwelt-Kollegin Schulze jetzt wenigstens eindeutig Stellung gegen Crispr bezogen hat, hat Klöckner definitiv kein Mandat, sich in Brüssel für eine Aufweichung der Gentechnik-Regeln einzusetzen.“ Im Übrigen sei es befremdlich, dass die EU-Staaten jetzt in Hinterzimmer-Meetings und Ministerräten meinen darüber beraten zu müssen, wie sie mit einem Urteil 'umgehen' sollen, das doch vollkommen klar ist.

Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft kritisierte: "Gentechnik durch die Hintertür ist höchst undemokratisch. CRISPR & Co. sind noch sehr junge Techniken, mit denen es keinerlei Erfahrungen auf dem Acker gibt, geschweige denn eine systematische Risikoprüfung", erklärte Gentechnik-Expertin Annemarie Volling. Die Gentechnik-Konzerne und deren Lobbyisten wollten aber mit allen Mitteln verhindern, dass Crispr & Co. gekennzeichnet und reguliert werden, um ungestört ihre Profitinteressen durchsetzen zu können. [vef]

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