Sitzungssaal des Ständerats (Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern)
Sitzungssaal des Ständerats (Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Schweizer Gentechnikgesetz: Sanktionen statt Lockerung

07.06.2017

Die Schweizer Regierung ist mit ihrem Versuch gescheitert, das dortige Gentechnikgesetz zu liberalisieren. Nach monatelanger Debatte sind Vorschläge wie eine Lockerung bei Freilandversuchen mit Gentech-Pflanzen (GVO) oder ihre künftige Einführung in der Landwirtschaft vom Tisch, teilte das schweizerische Parlament heute mit. Neben einem Umweltmonitoring wird das geänderte Gentechnikgesetz, das am 16. Juni verabschiedet werden soll, nun auch das Anbaumoratorium für GVO bis 2021 rechtsverbindlich festlegen.

Mit einer Mehrheit von nur einer Stimme votierte heute die kleine Kammer des Parlaments, der Ständerat, dafür, dass Pflanzen mit antibiotikaresistenten Markergenen in Freilandversuchen verboten bleiben. Zuvor hatte schon die große Kammer, der Nationalrat, mit deutlicher Mehrheit dafür gestimmt, das Verbot beizubehalten. Die Regierung wollte den entsprechenden Artikel im Schweizer Gentechnikgesetz streichen.

Die Schweizer Umweltministerin Doris Leuthard hob hervor, das Verbot von antibiotikaresistenten Markergenen bei Forschungsversuchen im Freiland sei außergewöhnlich für ein Land, das sonst Spitzenforschung betreibe, auch im Bereich Pflanzenbiotechnologie. „Sie finden das auch im sonst restriktiven Europa nicht“, sagte Leuthard. Die EU-Freisetzungsrichtlinie verbietet nur den kommerziellen Einsatz von Resistenzgenen für Antibiotika mit veterinär- und humanmedizinischer Bedeutung.

Kritische Ständeräte verwiesen auf die Vorbehalte der Bevölkerung gegen gentechnische Verunreinigungen von Lebensmitteln und die bekannten Probleme mit der Antibiotikaresistenz. Geforscht werden könne ja im Labor. Wie die Schweizer Allianz gentechnikfrei ausführt, wird ferner befürchtet, dass die resistenten Markergene aus der Nahrung auf Darmbakterien und damit auf den Menschen übergehen könnten.

Schon im März waren die beiden Parlamentskammern sich einig geworden, dass Gentech-Pflanzen nach einem Anbaumoratorium bis zum Jahr 2022 nicht schrittweise eingeführt werden sollen. Damit sind sämtliche Differenzen zwischen den Räten beseitigt und der Gesetzentwurf ist abstimmungsreif. Er wird ein Umweltmonitoring über mögliche Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen einführen. Außerdem legt er Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen das Gentechnikgesetz fest. [vef]

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