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Herbizide (Foto: Chafer Machinery / flickr, creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Europäische Chemikalien-Agentur: Glyphosat nicht krebserregend

15.03.2017

UPDATE +++ Die vorliegenden wissenschaftlichen Belege reichen nach Ansicht der europäischen Chemikalien-Agentur ECHA nicht aus, um den Pestizidwirkstoff Glyphosat als krebserregend, mutagen oder schädlich für die Fortpflanzung zu klassifizieren. Diese Entscheidung ihres Ausschusses für Risikobeurteilung (Risk Assessment Committee, RAC) gab die Agentur heute bekannt. Umweltschützer fordern, die Zulassung für Glyphosat zum Jahresende auslaufen zu lassen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verwies darauf, dass die Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation IARC Glyphosat weiterhin als „krebserregend beim Menschen“ einstufe. Auch ein kalifornisches Gericht entschied jüngst, dass der US-Bundesstaat glyphosathaltige Produkte auf seine Krebs-Warnliste setzen darf. Die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hatte der ECHA empfohlen, vor Schäden für Organe, Augen und Wasserorganismen zu warnen. Einer BUND-Studie zufolge hatten 70 Prozent der im Jahr 2013 in Deutschland getesteten und 44 Prozent der europaweit untersuchten Personen Glyphosat im Urin.

Angesichts der gravierenden Bedenken hinsichtlich Umwelt und menschlicher Gesundheit forderte die BUND-Pestizidexpertin Heike Moldenhauer daher, die Zulassung für Glyphosat nicht weiter zu verlängern. Die Entscheidung der ECHA sei kein Freibrief für eine Neuzulassung, meinte auch der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner. Er kritisierte, dass die Prüfbehörden nur den reinen Wirkstoff Glyphosat betrachteten. „Glyphosat wird aber ausschließlich in einem potenziell viel giftigeren Gemisch mit Beistoffen verkauft und angewendet – und dieses Gemisch wird überhaupt nicht geprüft“, so Ebner.

Der RAC hob hervor, er habe lediglich auf der Grundlage der so genannten CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) die Gefahreneigenschaften von Chemikalien zu bewerten und festzulegen, mit welchen Gefahrenhinweisen sie zu kennzeichnen sind. Für Glyphosat waren das bisher die Warnhinweise H318 „Verursacht schwere Augenschäden“ und H 411 „Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“. Dabei soll es nach Ansicht der RAC-Experten bleiben. Sie machten deutlich, dass sie nicht das Gesundheitsrisiko für Menschen untersucht hätten, die Glyphosat anwenden oder aufnehmen. Das sei die Aufgabe der zuständigen Gremien, wenn sie die Zulassung von Glyphosat erneuern wollen.

Die Stellungnahme des RAC geht nun an die Europäische Kommission. Diese wird gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten im Lauf des Jahres entscheiden, ob Glyphosat weiter zugelassen wird. Bestätigt fühlen kann sich durch die RAC-Stellungnahme die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA. Sie hält es für unwahrscheinlich, dass Glyphosat zu mehr Krebserkrankungen führt. Mehrere Nichtregierungsorganisationen hatten dagegen angezweifelt, ob die ECHA unabhängig entschieden habe. In einem offenen Brief hatten sie dem Vorsitzenden und zwei Experten des RAC Nähe zur Industrie und damit Interessenkonflikte vorgeworfen. Die ECHA wies dies zurück.

Eine Europäische Bürgerinitiative hat jetzt begonnen, mindestens eine Millionen Unterschriften für ein Glyphosatverbot in der EU zu sammeln. Die beteiligten Organisationen wollen damit den Druck auf die EU-Kommission erhöhen, das Herbizid endgültig aus dem Verkehr zu ziehen. [lf/vef]

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