Fruchtcocktail iska Lebensmittelwarnung.de
Etikett des Fruchtcocktails (Screenshot aus lebensmittelwarnung.de, Mehr Informationen: http://bit.ly/2a3a61S)

Gentechnik in der Fruchtmischung

18.07.2016

In Fruchtdosen aus Thailand, die von einer Hamburger Firma in Deutschland verkauft wurden, sind gentechnisch veränderte Organismen festgestellt worden. Das teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf lebensmittelwarnung.de mit. Die Firma habe ihre Kunden informiert und die Ware zurückgerufen.

Es handelt sich um „Tropischen Fruchtcocktail mit Maracujasaft, leicht gezuckert“, vertrieben in Dosen à 425 Gramm unter der Marke „iska Qualität“. Produziert wird er in Thailand für die Hamburger Firma I. Schroeder KG. Als Grund der Warnung gibt die Behörde an: „gentechnisch veränderter Organismus (GVO)“.

Laut Etikett enthält der Fruchtcocktail eine Fruchtmischung mit Ananas, roter und gelber Papaya und Guaven. Die Gentech-Verunreinigung kam über die Papaya zustande, wie die Herstellerfirma bestätigte: es gibt gentechnisch veränderte Varianten der Frucht, die die Bäume bzw. Sträucher resistent gegen ein Virus machen soll. Sie werden beispielsweise auf Hawaii und in China angebaut. In Thailand haben bislang nur Freilandversuche mit den Gentech-Pflanzen stattgefunden.

Die Firma I. Schroeder versicherte auf Nachfrage, sie habe von allen Fabriken, mit denen sie zusammen arbeitet, Zertifikate, dass die Produkte keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten. Eine lückenlose Kontrolle sei jedoch nicht möglich.

In der EU müssen Lebensmittel, die Zutaten aus genmanipulierten Pflanzen enthalten, gekennzeichnet werden. Da dies beim Fruchtcocktail nicht der Fall war, darf die betroffene Charge nicht weiter verkauft werden. Die meisten Gentech-Pflanzen, vor allem Mais und Soja, landen allerdings im Futtertrog von Schweinen, Kühen, Hühnern oder Puten. Ihr Fleisch oder ihre Milch müssen dann allerdings nicht gekennzeichnet werden. CDU/CSU und SPD hatten 2013 in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, sich in Brüssel für eine Änderung dieser Regel einsetzen zu wollen. Bislang ist aus Sicht von Verbraucherschützern aber nichts passiert. [dh / vef]

+++ UPDATE vom 01.08.2016 +++ Diese Nachricht wurde um Angaben der Firma I. Schroeder ergänzt.

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