Behörden BVL
Eingang zum Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin (Quelle: BVL, Gloger)

Deutsche Behörde wegen Gentechnik-Urteil kritisiert

09.03.2015

Anfang Februar entschied das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Rapspflanzen, die mittels der relativ neuen Methode der Oligonukleotid-gesteuerten Mutagenese immun gegen Spritzmittel gemacht wurden, gelten nicht als gentechnisch verändert. Umwelt- und Landwirtschaftsverbände widersprechen – die Entscheidung sei nicht nur fachlich falsch, sondern auch ein Verstoß gegen Behördenkompetenzen.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte sich die Europatochter des US-Unternehmens Cibus an das BVL gewandt. Die Bitte: die deutsche Behörde möge doch klarstellen, dass Rapslinien, die mittels „Rapid Trait Development System“ (RTDS) – so nennt Cibus seine Variante der Oligonukleotid-gesteuerten Mutagenese (OgM) – entwickelt wurden, nicht als Gentechnik verstanden werden sollen. Im Februar kam das BVL diesem Ansinnen nach und beschied Cibus, dass dessen Rapspflanzen „keine gentechnisch veränderten Organismen i.S.d. Gentechnik-Gesetzes darstellen“.

Für die Firma hat das handfeste Vorteile: was nicht als Gentechnik gilt, muss keine spezielle Risikoprüfung durchlaufen, nicht gekennzeichnet werden und darf ohne Sicherheitsmaßnahmen überall angebaut werden. Der Haken: das deutsche BVL durfte diese Entscheidung gar nicht treffen. Das sagen zumindest Umwelt- und Landwirtschaftsverbände aus Deutschland, darunter der BUND, Bioland, Demeter und Naturland, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, Greenpeace und Save Our Seeds.

Eine Berliner Rechtsanwältin hat nun im Auftrag der Verbände Widerspruch gegen die BVL-Entscheidung eingelegt. Ihr Argument: zuständig für Gentechnik-Fragen seien nicht nationale Behörden, sondern die EU. „Der Bescheid ist nicht nur rechtswidrig sondern nichtig. Er ist aus Klarstellungsgründen aufzuheben“, schreibt die Juristin.

Zudem müsse die RTDS- bzw- OgM-Technik durchaus unter das Gentechnik-Gesetz fallen. Denn dabei werde „definitiv genetisches Material auf eine Art und Weise verändert, wie es auf natürliche Weise (Kreuzung oder Rekombination) nicht passiert. Dabei werden die Mechanismen der Genregulation und Vererbung technisch manipuliert.“ Denn, so heißt es in einem Positionspapier der Verbände, Cibus führe künstliche DNA-Sequenzen in das Erbgut der Rapspflanzen ein.

Das sei für die Landwirtschaft riskant. „Raps kreuzt in der Natur sehr schnell aus und kann seine Eigenschaften an andere Kulturpflanzen und Wildkräuter weiter geben, aber auch selbst zum Unkraut werden. Diese manipulierten Pflanzen sind weder kontrollierbar noch rückholbar. Landwirtschaftsminister Schmidt muss umgehend handeln“, sagt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)

Die Oligonukleotid-gesteuerte Mutagenese ist eine von mehreren relativ neuen Techniken, mit der Pflanzen bestimmte Eigenschaften eingebaut werden sollen. Die EU hat noch nicht darüber entschieden, welche Techniken als Gentechnik gelten sollen und welche nicht. Lobbyisten der Gentech-Branche drängen darauf, diese Methoden als herkömmliche Züchtungsverfahren einzustufen. [dh]

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