Mais Fragezeichen allgemein
Bild: Infodienst

EU-Behörde kritisiert Frankreichs Genmais-Verbot

05.08.2014

Die Lebensmittelbehörde der EU hält das französische Verbot, gentechnisch veränderten Mais von Monsanto anzubauen, für unbegründet. Vor einigen Tagen veröffentlichte die EFSA eine Stellungnahme. Anfang Mai hatte ein Gericht Klagen gegen das Anbauverbot abgewiesen.

Laut EFSA hat die französische Regierung keine ausreichende wissenschaftliche Begründung vorgelegt, um ein Verbot des Anbaus des Gentechnik-Maises MON810 zu rechtfertigen. Voraussetzung für die Sofortmaßnahme, die Paris ergriffen hat, ist laut EU-Gesetzgebung, dass eine gentechnisch veränderte Pflanze „wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder die Umwelt darstellt“.

Frankreich berief sich auf verschiedene Studien zum Gentechnik-Mais, der aufgrund eines eingebauten Bakteriengens ein Gift gegen Insekten absondert. Die EFSA hält die Ergebnisse aber nicht für neu. Frankreich legte beispielsweise eine Analyse des Haut Conseil des Biotechnologies, einem offiziellen Beratergremium, vor. Darin hieß es, das Insektengift des Monsanto-Maises verliere in Spanien, dem Hauptanbauland in der EU, möglicherweise an Wirkung, weil die Schädlinge resistent würden. Die EFSA interpretiert die Daten, die Monsanto selbst erhoben hat, aber anders als die französische Regierung – und kommt zu dem Schluss, es gebe keine ernsthafte Resistenzentwicklung. Und falls doch, so liege das nicht am Monsanto-Mais. Denn der sei - wie Monsanto ebenfalls gezeigt habe - auch nach einer Änderung am Produkt durch den Konzern genauso giftig wie zuvor.

Der EFSA wurde schon häufig vorgeworfen, dass sie sich in der Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen zu sehr auf die Daten der Industrie verlässt. Was nun aus der Stellungnahme zum französischen Monsanto-Mais-Verbot folgt, ist offen. Gegen frühere Anbauverbote in Frankreich hatte es Klagen gegeben. Auch das aktuelle Verbot wurde schon vor Gericht behandelt. Die Richter kamen allerdings zu dem Schluss, der Landwirtschaft entstehe durch die Maßnahme „kein schwerer und sofortiger wirtschaftlicher Schaden“ - damit konnte MON810 in diesem Jahr nicht ausgesät werden. [dh]

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK