Schmidt
Agrarminister Christian Schmidt (Foto: Bundesregierung / Kugler)

Minister Schmidt: Gentech-Verbote nicht durch TTIP aushebeln lassen

25.06.2014

Nach dem deutschen „Ja“ zum Opt-Out auf EU-Ebene hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) betont, künftige Gentechnik-Anbauverbote dürften nicht im Rahmen des Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) ausgehebelt werden. Im Bundestag musste sich die Regierung scharfe Kritik von den Grünen anhören: sie begünstige die großen Agrarkonzerne.

„Ihnen geht es doch primär um die Interessen der Agrarlobby“, warf der Grünen-Abgeordnete Sven-Christian Kindler der Großen Koalition vor. „Bestes Beispiel dafür ist die Gentechnik.“ Die Regierung verspreche der Bevölkerung, nationale Anbauverbote zu erlassen. Bei der Abstimmung über die Zulassung von gentechnisch verändertem Mais habe sie sich jedoch enthalten und dem umstrittenen Produkt so den Weg geebnet, kritisierte Kindler. „Diese Doppelmoral, diese Doppelzüngigkeit bei der Gentechnik finde ich wirklich unerträglich“, so der Grüne.

Das Votum der EU-Umweltminister für das sogenannte Opt-Out – das Anbauverbote gentechnisch veränderter Pflanzen erleichtern soll – stieß im Bundestag auf Kritik. „Das nationale Anbauverbot war ja eine Idee der Konzerne. Die Konzerne müssen der Opt-out-Lösung zustimmen, damit das Ganze rechtssicher ist“, sagte Kindler mit Blick auf die zwei Phasen des Verbotsprozesses. Der Entwurf, dem das EU-Parlament noch zustimmen muss, sieht vor, dass die Antragssteller zunächst gefragt werden müssen, ob sie ihren Zulassungsantrag derart einschränken wollen, dass eine Gentech-Pflanze in einem bestimmten Territorium nicht angebaut werden kann. Nur wenn sie das ablehnen, können die Regierungen den Anbau verbieten.

Doch es bleiben Zweifel an der Rechtssicherheit der künftigen Gentechnik-Verbote – auch vor dem Hintergrund der Verhandlungen zwischen EU und USA über ein umfassendes Freihandelsabkommen (TTIP). Landwirtschaftsminister Schmidt erklärte gestern im Parlament, die Verbote dürften nicht ausgehebelt werden. „Die WTO gibt uns internationale Regeln, und in diesem Rahmen müssen wir uns bewegen. Wenn wir im Rahmen dieser Regeln beispielsweise ein nationales Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen aussprechen, kann es nicht sein, dass durch Schiedsverfahren, die von amerikanischen oder brasilianischen Anwaltskanzleien oder von wem auch immer angestrengt werden, Entscheidungen gefällt werden, die das aushebeln“, so der CSU-Politiker.

Eine generelle Absage an Schiedsgerichte, die durch TTIP eingeführt werden könnten, erteilte der Minister gleichwohl nicht. „Was allerdings schon sein muss, ist, dass in einem Schiedsverfahren Streitigkeiten zwischen Beteiligten gelöst werden können. Denn ein solches Abkommen wird es auf der Welt nicht geben, bei dem es keine unterschiedlichen Auslegungen gibt.“ TTIP-Kritiker befürchten, dass durch Schiedsgerichte, vor denen Investoren Staaten auf vermeintlich entgangene Gewinne verklagen können, eine „Paralleljustiz“ entstehen und die Rechtsstaatlichkeit geschwächt würde. [dh]

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