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Foto: Glyn Lowe Photoworks / flickr (creativecommons.org/licenses/by/2.0)

TTIP: Gerichtshof soll Zuständigkeit klären

29.04.2014

EU-Handelskommissar Karel De Gucht will eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs: müssen die nationalen Parlamente – in Deutschland Bundestag und Bundesrat – dem Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) zustimmen? Oder reicht ein Beschluss des EU-Parlaments und der Regierungen?

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, die aus einem internen Protokoll zitiert, will De Gucht (Flämische Liberale und Demokraten) in dieser Frage den Gerichtshof anrufen. Der Handelskommissar ist für die Verhandlungen mit den USA verantwortlich. Sein Standpunkt: es geht bei TTIP um ein reines Handelsabkommen, daher reicht eine Entscheidung auf EU-Ebene durch Parlament und Ministerrat.

Andere sehen in TTIP ein gemischtes Abkommen, das der Zustimmung der nationalen Parlamente bedarf. Auch Berlin und Paris wollen wohl eine Entscheidung der Parlamente. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass neben dem Bundestag auch der Bundesrat, also die Vertreter der 16 Bundesländer, zustimmen muss.

Das geplante Freihandelsabkommen steht seit Monaten in der Kritik. Durch die gegenseitige Anerkennung von Standards könnten noch mehr gentechnisch veränderte Organismen und andere landwirtschaftliche Produkte aus den USA in die EU gelangen, obwohl sie hier nicht zugelassen sind, so die Befürchtung vieler Bürger und NGOs. Ein weiterer Streitpunkt sind die Schiedsgerichte, vor denen Konzerne auf vermeintlich durch staatliche Regeln entgangene Gewinne klagen könnten. Ordentliche Gerichte hätten keine Kontrolle über diese „Paralleljustiz“. [dh]

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