Honiggläser
Foto: pixabay, cco

Parlament entscheidet gegen Bürgerwillen und Imker

23.04.2014

Vergangene Woche hat auch das Plenum des EU-Parlaments gentechnisch verändertem Honig den Weg in die Regale Europas geebnet und die Imker rechtlich im Regen stehen lassen. Entgegen dem Wunsch der Imker auf Rechtssicherheit und dem Wunsch der Verbraucher nach Transparenz führt die geplante Änderung der Honigrichtlinie zu Unklarheiten bei der Kennzeichnung. Nur eine Sperrminorität des Ministerrates der EU durch Enthaltung oder einem klaren Nein der deutschen Regierung könnte jetzt noch verhindern, dass die Honigrichtlinie in geltendes Recht umgesetzt wird.

Mit der Änderung der Honigrichtlinie zählt Pollen im Honig künftig nicht mehr als 'Zutat', sondern als 'natürlicher Bestandteil'. 'Natürliche Bestandteile' können bis zu 0,9 Prozent gentechnische Verunreinigungen enthalten, ohne dass sie gekennzeichnet werden müssen. Da Honig für gewöhnlich 0,5 Prozent Pollen enthält, soll eine Kennzeichnung von Gentechnik-Honig umschifft werden. Doch: die Schwelle von 0,9 Prozent ist laut Gentechnik-Gesetz nur zulässig, wenn der Eintrag der gentechnischen Verunreinigungen zufällig und technisch unvermeidbar war. Was genau zufällig und technisch unvermeidbar sein soll, wenn Bienen von Feld zu Feld fliegen, wird in der Honigrichtlinie allerdings nicht definiert.

Dazu kommt eine weitere Unschärfe im Richlinientext: Auch Nektar von gentechnisch veränderten Pflanzen wie Raps und Baumwolle kann im Honig enthalten sein. Rechnet man den Anteil von gentechnisch verändertem Pollen und Nektar zusammen, könnte die 0,9 Prozent- Schwelle überschritten werden. In diesem Fall müsste der Honig gekennzeichnet werden. Laut EU-Kommission soll der Nektar jedoch nicht in den Schwellenwert mit eingerechnet werden. Wie das praktisch funktionieren soll, ist unklar. Aufgrund dieser Rechtsunsicherheiten sind die Imker besorgt. Hinzu kommt, dass nicht klar ist, wie bestehende Analyseverfahren weiterentwickelt werden müssten, wenn die Richtlinie so verabschiedet würde. Denn kommt die Honigrichtlinie wie das Plenum sie verabschiedet hat, genügen die bisherigen Analysen nicht mehr.

Die Änderung der Honigrichtlinie, die als Kompromiss in einem Trilog zwischen Kommission, Parlament und Vertretern der Mitgliedstaaten im Vorfeld der Abstimmungen ausgehandelt wurde, ist im März zunächst vom Umweltausschuss und vergangenen Mittwoch auch vom Plenum des EU-Parlaments angenommen worden. In einer Stellungnahme hatten 200.000 Imker aus 16 Mitgliedsaaten des Europäischen Berufsimkerbundes, weitere Organisationen von Freizeitimkern und ökologisch orientierte Imker an das Parlament appelliert, den Vorschlag abzulehnen.

Dass die Änderung der Honigrichtlinie jetzt noch abgeschmettert wird ist unwahrscheinlich. [keh]

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