Bohnenvielfalt
Bild: Neil Palmer (CIAT), CC BY-NC-SA 2.0

EU: Neue Studie bestätigt Konzernmacht bei Saatgut

30.01.2014

Eine neue Studie der Grünen/EFA zeigt deutlich, dass sich der Saatgutmarkt immer weiter konzentriert und sich die Marktmacht zugunsten einzelner Konzerne verschiebt – obwohl von offizieller Seite immer wieder betont wird, wie viele kleine und mittlere Züchter es gebe. Konzentration würde durch die geplante Änderung der EU-Saatgutverordnung wohl weiter voran getrieben.

Die Zahlen der Studie, die vom grünen Europaparlamentarier Martin Häusling in Auftrag gegeben wurde, zeigen, dass 95 Prozent des Saatgutmarktes für Gemüse von nur fünf Unternehmen kontrolliert werden. 24 Prozent des EU-Marktes hat sich dabei allein der US-Konzern Monsanto einverleibt. Bei der wirtschaftlich wichtigsten Gemüseart, der Tomate, ist das ähnlich. Aber auch die Märkte für Mais-, Weizen- und Zuckerrübensaatgut dominieren wenige Unternehmen.

 

Eine besondere Gefahr: durch die Konzentration könnte die genetische Vielfalt auf europäischen Äckern noch weiter abnehmen. Sie ist aber wichtig für die Entwicklung neuer robuster Sorten, die an ihre Umgebung angepasst sind. Standortangepasste Pflanzen liefern einen wertvollen Beitrag zur Ertragssicherheit, da sie wesentlich weniger anfällig sind als die von den Konzernen entwickelten Hochleistungssorten. Die Studie verdeutlicht auch, dass durch die Marktkonzentration die Preise für Saatgut gestiegen sind. So seien die Preise in den Jahren 2000 bis 2008 um durchschnittlich 30 Prozent geklettert.

 

Die geplante Änderung der EU-Saatgutverordnung könnte die geballte Marktmacht der Konzerne weiter befördern - und stößt bei Vielen auf Widerstand. Eine Petition, die sich gegen die Änderung der Verordnung ausspricht, wurde in den vergangenen Monaten allein in Deutschland und Österreich von einer halben Millionen Bürger unterzeichnet. Initiativen wie „Freiheit für die Vielfalt“ oder die „Kampagne für Saatgut-Souveränität“ fordern unter anderem, dass der freie Austausch von, Handel mit und Zugang zu nicht-kommerziellem Saatgut weiter möglich bleibt und dass kleine und mittelständische Saatgut-Unternehmen nicht mit zu viel Bürokratie belastet werden. Wie es mit der Änderung der EU-Saatgutverordnung weitergeht, wird am 11. Februar im EU-Agrarausschuss beraten. [keh]

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