Strafanzeige gegen Syngenta
Klagebündnis stellt Strafanzeige gegen Syngenta wegen Unterschlagung alarmierender Fütterungsstudie.

Strafanzeige gegen Syngenta wegen Prozessbetrug in Sachen Gentechnik

04.05.2012

Vorgestern stellte der Landwirt Gottfried Glöckner, gestützt von drei Organisationen, Strafanzeige bei den Staatsanwaltschaften Frankfurt, Hanau und Basel gegen den Agro-Multi Syngenta. Es geht um Prozessbetrug, Sachbeschädigung und den Verstoß gegen das Gentechnikgesetz. Der Konzern hat scheinbar eine 1996 in den USA durchgeführte Fütterungsstudie des Gentechnik-Mais Bt 176 unterschlagen. Laut klagendem Landwirt wurde ihm die Studie 2009 zugespielt. Die 1996 von Syngenta selbst in Auftrag gegebene Studie wurde scheinbar nach zwei Tagen abgebrochen, da eines der vier Tiere verendete. Glöckner, einer der ersten Landwirte, die Gentechnik-Mais anbauten, verfütterte den zu Versuchszwecken angebauten Gentechnik-Mais Bt 176 von 2000 bis 2002 an seine Kuhherde. In dieser Zeit starben insgesamt 13 Tiere auf ungeklärte Weise. Einen Zusammenhang stellte Glöckner erst später her und verklage Syngenta auf Schadensersatz. Die Klage wurde abgewiesen, da Syngenta angab, es hätte keine Fütterungsversuche mit dem Gentechnik-Mais gegeben und es wären daher auch keine Risiken bekannt gewesen. Lag dem Konzern die Studie vor, kann man ihm Prozessbetrug vorwerfen, Sachbeschädigung an der Herde und den Verstoß gegen das Gentechnikrecht. Die Todesfälle hätten als „unerwartetes Ereignis“ gemeldet werden müssen. Wusste die zuständige deutsche Behörde - damals das Robert Koch Institut - von der Fütterungsstudie, hätte sie die Versuche nicht zulassen dürfen. Nun steht ein Ermittlungsverfahren aus.

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