rapsfeld
Raps kreuzt sich leicht aus, die Samen können bis zu 10 Jahre im Boden keimfähig bleiben. (Foto: Simone Knorr)

Gericht bestätigt: Unerlaubte GVO-Pflanzen dürfen nicht wachsen

29.02.2012

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass mit Gentechnik verunreinigte Felder umgebrochen werden müssen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Landwirt von der Verunreinigung nichts wusste, weil die Untersuchungsergebnisse erst nach der Aussaat bekannt wurden. Die gentechnikfreie Landwirtschaft bleibt damit vor nicht zugelassenen Gentechnik-Pflanzen, die unbeabsichtigt auf den Acker kommen, geschützt. „Damit haben die Richter nicht nur das Interesse der Imker, sondern auch das aller Verbraucher gewahrt“, so Thomas Radetzki vom Imkerbündnis Mellifera. Denn mit Gentechnik verunreinigte Felder tauchen nicht im Standortregister auf, in dem sich Imker und Landwirte über Gentechnik-Felder in ihrer Nähe informieren können.

Bei Mais reicht beispielsweise eine Verschmutzung von 0,1%, damit pro Hektar 100 gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen. Bei einer legalen Vermischung mit Gentechnik wäre dies der Anfang einer schleichenden Verunreinigung der gesamten Lebensmittelkette. Und gentechnikfrei wirtschaftende Landwirte und Lebensmittelproduzenten müssten enorme Kosten für die Kontrolle ihrer Ware aufbringen.

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