26.01.2012 | permalink

EU-Zulassungsverfahren: Kommissions-Vorschlag ungenügend

EU-Fahne Die EU ist für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen zuständig. (Foto:Informationsdienst Gentechnik)

Das EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen muss dringend überarbeitet werden. Nun hat sich die EU-Kommission des Problems angenommen und neue Vorschriften für die Risikobewertung von Gentech-Pflanzen vorgeschlagen. Verbindliche EU-Standards sind bisher nicht gegeben. Vorgeschrieben ist lediglich die Prüfung durch die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA), die die Pflanzen jedoch stets als sicher bewertet. Im Anschluss sind die EU-Mitgliedsstaaten sich meist uneinig über die Zulassung, woraufhin die EU-Kommission im Alleingang entscheiden darf. In der Regel folgt sie der Meinung der EFSA und lässt die Pflanzen für den EU-Markt zu. Diesen für EU-Bürgerinnen und -Bürger wenig durchsichtigen Prozess beobachtet der Verein Testbiotech sehr ausführlich. Er hat auch das 72 Seiten starke Dokument der EU-Kommission begutachtet und kritisiert die vorgeschlagenen Regelungen als unzureichend. So fehlen beispielsweise Langzeitstudien, die gesundheitliche Risiken gezielt untersuchen. Sogenannte Stacked Events, also Gentech-Pflanzen, in denen mehrere Genkonstrukte kombiniert sind, müssen gesondert getestet werden. Außerdem fordert Testbiotech, auch ethische und soziale Auswirkungen bei der Zulassung zu berücksichtigen und ruft die Industrie auf, sich an einer umfänglichen Zulassungsprüfung, die eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausschließt, finanziell zu beteiligen.

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