Honig
Honig, der Pollen des MON810-Maises enthält, ist bislang nicht verkehrsfähig

Folgen des EuGH-Urteils: Chile führt Standortregister ein

09.12.2011

Der chilenische Dienst für Landwirtschaft und Tierhaltung (SAG) hat ein Standortregister ins Leben gerufen, damit Imker sich über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen informieren können. Das chilenische Landwirtschaftsministerium hat somit auf die Besorgnis der Imkerverbände reagiert. Diesen entstehen aufgrund des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes Probleme mit dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Denn Honig, der in der EU nicht zugelassene Gentechnik-Pollen enthält, darf hierzulande nicht mehr verkauft werden. Die EU ist größter Importeur für chilenischen Honig und das soll auch weiterhin so bleiben. Der Präsident des nationalen Imkernetzwerkes hat die Einführung durch den SAG sehr begrüßt, weil die Imker bald feststellen können, ob ihre Bienenstöcke in der Nähe von Gentechnik-Feldern stehen und mit gentechnisch verändertem Pollen verunreinigt sein können. Er fügte hinzu, dass parallel an weiteren Mitteln gearbeitet werde, um die Lebensmittelsicherheit von chilenischem Honig zu gewährleisten.

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