rapsfeld
Raps kreuzt sich leicht aus, die Samen können bis zu 10 Jahre im Boden keimfähig bleiben. (Foto: Simone Knorr)

VGH: Anordnung zur Gentech-Raps-Vernichtung war nicht rechtens

20.01.2011

Eine Anordnung zum Umbruch des mit Gentechnik verunreinigten Rapses war nicht rechtens. So urteilte gestern der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Ein Betrieb in Südniedersachsen war 2007 einer Anordnung der Behörden gefolgt. Ein staatliches Labor hatte in dem Raps-Saatgut zuvor Verunreinigungen mit Gentechnik-Raps festgestellt, der zum Anbau nicht zugelassen ist. In erster Instanz wies das Verwaltungsgericht Kassel die Klage ab. Das gestrige Urteil begründete das Verwaltungsgericht damit, dass die Behörde die Gefahrenabwehr durch eine ungenehmigte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen nicht ausreichend mit den finanziellen Folgen für den Betrieb abgewogen hätte. Eine endgültige Entscheidung kann nun durch das Bundesverwaltungsgericht getroffen werden.

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