Glyphosat: alte Auflagen reaktiviert
05.05.2024
Nachdem die EU-Kommission den Unkrautvernichter Glyphosat Ende 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen hatte, musste die Bundesregierung das in der deutschen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ab 2024 vorgesehene Verbot blitzartig aussetzen. Jetzt hat sie das Verbot aus der Verordnung gestrichen und die schon im September 2021 beschlossenen Anwendungsbeschränkungen reaktiviert. Wenn der Bundesrat zustimmt, werden sie am 1. Juli in Kraft treten.
Damit sollen in Deutschland künftig lediglich die Einschränkungen für die Glyphosatnutzung gelten, die noch von der damaligen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) erarbeitet und beschlossen wurden. Demnach wäre Glyphosat für Hobbygärtner und in öffentlichen Parks und Anlagen verboten. Ebenso dürfte es wie zahlreiche andere Pestizidwirkstoffe nicht in Naturschutzgebieten eingesetzt werden. Verboten wäre zudem das Abspritzen erntereifer Bestände (Sikkation) sowie „die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten“. Einschränkungen gelten für das Spritzen von Glyphosat vor der Aussaat und nach der Ernte zur Stoppelbehandlung. Allerdings sind die Ausnahmen (mehrjährige Unkräuter wie Ackerkratzdistel oder Erosionsgefährdung) großzügig formuliert. Für pfluglosen Ackerbau gelten sie gar nicht. Grünland darf zur Neueinsaat weiterhin mit Glyphosat totgespritzt werden, wenn Umpflügen wegen Erosionsgefahr problematisch ist. [+] mehr...