Glyphosat
Glyphosat auf EU-Äckern noch bis 2022? (Foto: Chafer Machinery/Flickr.com)

EuGH stärkt Auskunftsrecht zu Pestiziden

24.11.2016

Bürger und Umweltorganisationen haben ein Recht darauf zu erfahren, welchen Schaden Pestizide anrichten. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) für den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat und das Insektizid Imidacloprid. Würden Pestizide versprüht, seien das Emissionen in die Umwelt, über die ein Auskunftsanspruch bestehe, so die Luxemburger Richter. Das Chemieunternehmen Bayer will teilweise kooperieren.

Im Fall Glyphosat hatte die Umweltschutzorganisation Greenpeace Holland gemeinsam mit dem Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) von der Europäischen Kommission verlangt, Dokumente zur Genehmigung des Herbizids herauszugeben (Aktenzeichen C 673/13 P). Sie betreffen die genaue chemische Zusammensetzung der einzelnen Wirkstoffe, Informationen zum Herstellungsverfahren, zur Zusammensetzung der Endprodukte und zu den Vertragsbeziehungen zwischen den verschiedenen Antragstellern. Die Bundesrepublik Deutschland, die den Bericht erstellt hatte, hatte den Einblick verweigert. Sie berief sich dabei auf das geistige Eigentum der Hersteller. Und ohne die Zustimmung der BRD wollte auch die Kommission die Informationen nicht herausgeben.

Im zweiten Fall streitet die niederländische Bienenstiftung um Auskunft zum insektentötenden Wirkstoff Imidacloprid (Aktenzeichen C 442/14). Der holländische Ausschuss für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln hatte der Bienenstiftung nur einen Teil der gewünschten Auskünfte gegeben. Dagegen klagten sowohl die Stiftung wie der Hersteller, die Bayer CropScience BV.

Nach europäischem Recht haben Bürger einen Anspruch, über Emissionen in die Umwelt informiert zu werden. Die Richter des EuGH entschieden jetzt, dass es sich auch um Emissionen handelt, wenn Produkte oder Stoffe wie Pflanzenschutzmittel freigesetzt werden. Damit könnten die Bürger Angaben über Art, Zusammensetzung, Menge, Zeitpunkt und Ort der Freisetzung verlangen. Auch Daten über mittel- und langfristige Auswirkungen auf die Umwelt müssten sie erhalten, heißt es im Imidacloprid-Urteil.

Die Richter verwiesen aber auch darauf, dass Daten nur insoweit herausgegeben werden müssten, als sie sich von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen der Hersteller trennen ließen. Auch Bayer forderte in einer Presseinformation, dass der Schutz vertraulicher Daten wie Zusammensetzung und Herstellungsprozesse von Produkten gewahrt werden müsse. Man arbeite aber bereits an einer Lösung, eine öffentliche Auskunft zu sicherheitsrelevanten Studien trotzdem zu ermöglichen.

Greenpeace begrüßte die Entscheidung als Musterfall, der für alle Pestizide gelten sollte. "Auf der Grundlage dieses Urteils sollten die Behörden alle Studien, die zur Risikobewertung von Pestiziden herangezogen werden, automatisch und nicht erst auf Anfrage veröffentlichen", verlangte Franziska Achterberg von der Europa-Einheit der Umweltorganisation. Und Landwirtschaftsexpertin Christiane Huxdorff ergänzte: „Das führt hoffentlich zu einer neuen Bewertung des Wirkstoffs Glyphosat, den die Weltgesundheitsorganisation als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ eingestuft hat. Für die weiteren Beratungen zur Wiederzulassung dürfte das heutige Urteil immens wichtig sein.“

Die EU-Kommission hatte die Zulassung für Glyphosat diesen Sommer vorläufig bis Ende 2017 verlängert. Bis Sommer 2017 soll ein Gutachten der Europäischen Chemieagentur (ECHA) zu dem Wirkstoff vorliegen. In den 1970ern hatte Monsanto den Wirkstoff Glyphosat in den USA patentieren lassen und ihn 1974 als Pflanzengift "Roundup" auf den Markt gebracht. Das Patent ist mittlerweile in den meisten Ländern abgelaufen und andere Hersteller sind eingeschert. Herbizide mit Glyphosat sind die meistverkauften der Welt. [vef]

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