LKW Transporte gentechnische Verunreinigungen
Bei Transporten von gentechnisch veränderten Organismen kann es zu Umweltschäden kommen (Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de)

Deutschland ratifiziert Abkommen zu Gentechnik-Transporten

07.03.2013

Der deutsche Bundestag hat einem internationalen Abkommen zugestimmt, mit dem gentechnische Verunreinigungen geregelt werden sollen, die während Transporten von Pflanzen, Tieren oder Saaten über Landesgrenzen entstehen. Die Abgeordneten nahmen den Regierungsentwurf letzte Woche einstimmig an. Der Bundesrat wird voraussichtlich ebenfalls grünes Licht geben. Deutschland wird damit der neunte Staat, der diese Ergänzung zum Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit ratifiziert – zum Inkrafttreten des Abkommens müssen es 40 sein.

Das „Nagoya/Kuala-Lumpur-Zusatzprotokoll“ sieht vor, dass Privatunternehmen haften müssen, wenn sie gentechnisch veränderte Organismen ein- oder ausführen und die biologische Vielfalt dabei Schaden nimmt. Nationale Behörden können dann Maßnahmen gegen die gentechnische Kontamination verlangen oder den Firmen eigene Aktionen in Rechnung stellen. Für Deutschland und die EU ändert sich nach Angaben der Bundesregierung nichts an der rechtlichen Situation, da es bereits entsprechende Gesetze gebe. Für Schwellen- und Entwicklungsländer könne das Abkommen aber „ein erheblicher Beitrag“ zum Schutz der Artenvielfalt sein. [dh]

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